Tierschutzverein OHZ e.V.
Seit 1986 - regional - präventiv - engagiertZuständig für: Osterholz-Scharmbeck / Ritterhude / Schwanewede / Samtgemeinde Hambergen
Mit Ihrem Testament
Tieren dauerhaft helfen
Manche Entscheidungen wirken weit über das eigene Leben hinaus.
Wenn Ihnen der Schutz und das Wohlergehen von Tieren am Herzen liegen, können Sie mit einem Testament dazu beitragen, dass auch zukünftige Generationen von Tieren Hilfe und Fürsorge erhalten.
Mit der Berücksichtigung des Tierschutzvereins OHZ e.V. in Ihrem Testament schaffen Sie die Möglichkeit, unsere Tierschutzarbeit nachhaltig zu unterstützen.
Auf dieser Seite informieren wir Sie verständlich und unverbindlich über die verschiedenen Möglichkeiten. Für die rechtliche Gestaltung eines Testaments empfehlen wir die Beratung durch einen Notar oder eine Fachanwältin bzw. einen Fachanwalt für Erbrecht.
Warum ein Testament mehr bewirken kann
Mit einem Testament können Sie selbst bestimmen, was Ihnen wichtig ist. Wenn Sie den Tierschutzverein OHZ e.V. berücksichtigen möchten, schaffen Sie die Möglichkeit, auch über Ihr eigenes Leben hinaus Gutes für Tiere zu bewirken.
Für Tiere da sein
Mit Ihrer Entscheidung helfen Sie dabei, dass verletzte, ausgesetzte oder herrenlose Tiere auch in Zukunft medizinisch versorgt, gepflegt und vermittelt werden können. So unterstützen Sie unsere Tierschutzarbeit nachhaltig.
Selbst bestimmen
Mit einem Testament können Sie Ihren persönlichen Willen eindeutig festhalten. Sie entscheiden selbst, ob und in welcher Form Sie den Tierschutzverein OHZ e.V. als Erben oder Vermächtnisnehmer berücksichtigen möchten.
In Ruhe entscheiden
Die Entscheidung über den eigenen Nachlass ist sehr persönlich. Informieren Sie sich in aller Ruhe über die Möglichkeiten. Für die rechtliche Gestaltung eines Testaments empfehlen wir die Beratung durch einen Notar oder eine Fachanwältin bzw. einen Fachanwalt für Erbrecht.
Welche Möglichkeiten gibt es?
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, den Tierschutzverein OHZ e.V. in Ihrem Testament zu bedenken.
Welche davon für Sie passend ist, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab.
Vermächtnis
Sie können dem Verein einen bestimmten Geldbetrag oder einen bestimmten Gegenstand zuwenden. Die Erben bleiben für die Abwicklung des Nachlasses verantwortlich.
Miterbe
Der Verein wird gemeinsam mit weiteren Personen Erbe und erhält einen festgelegten Anteil am Nachlass.
Alleinerbe
Der Verein wird als alleiniger Erbe eingesetzt und übernimmt den gesamten Nachlass einschließlich der damit verbundenen Rechte und Pflichten.
Sachwerte
Auch Immobilien, Wertpapiere oder andere Vermögenswerte können grundsätzlich Bestandteil eines Nachlasses sein.
Welche Gestaltung im Einzelfall sinnvoll ist, hängt von Ihrer persönlichen und familiären Situation ab. Bitte lassen Sie sich hierzu von einem Notar oder einer Fachanwältin bzw. einem Fachanwalt für Erbrecht beraten.
Was Ihr Nachlass bewirken kann
Mit Ihrer Unterstützung helfen Sie dabei, Tieren in Not auch in Zukunft Schutz, medizinische Versorgung und eine neue Perspektive zu geben. Jeder Nachlass ist anders – doch jede Hilfe kann langfristig Gutes bewirken.

Junge Leben schützen
Fundtiere und verwaiste Jungtiere benötigen oft intensive Pflege. Mit Ihrer Unterstützung können wir ihnen einen sicheren Start ins Leben ermöglichen.

Tieren ein Zuhause geben
Von der Aufnahme bis zur erfolgreichen Vermittlung begleiten wir Tiere auf dem Weg in ein neues Zuhause.

Medizinische Versorgung
Viele Tiere benötigen Untersuchungen, Operationen oder Medikamente. Ihre Unterstützung hilft, notwendige Behandlungen zu ermöglichen.

Schutz und Fürsorge
Ob Fundtier, Abgabetier oder Notfall – wir kümmern uns um Tiere, die auf Hilfe angewiesen sind.
Jede Unterstützung hilft uns, unsere Tierschutzarbeit auch in Zukunft zuverlässig fortzuführen. Dafür danken wir Ihnen von Herzen!
Häufige Fragen
Nachfolgend finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen. Diese Informationen ersetzen keine individuelle Rechtsberatung.
1. Kann ich den Tierschutzverein OHZ e.V. in meinem Testament berücksichtigen?
Ja. Ein eingetragener Verein kann grundsätzlich als Erbe oder Vermächtnisnehmer eingesetzt werden. Wichtig ist eine eindeutige Bezeichnung des Vereins im Testament.
2. Was ist der Unterschied zwischen Erbe und Vermächtnis?
Ein Erbe tritt grundsätzlich in die Rechte und Pflichten des Nachlasses ein. Ein Vermächtnis berechtigt dagegen dazu, einen bestimmten Geldbetrag oder Gegenstand aus dem Nachlass zu erhalten, ohne selbst Erbe zu werden.
3. Kann ich mein Testament später ändern?
Ein eigenhändiges Testament kann grundsätzlich jederzeit geändert oder widerrufen werden. Bei gemeinschaftlichen Testamenten oder Erbverträgen können besondere Regelungen gelten.
4. Müssen meine Angehörigen auf ihren Pflichtteil verzichten?
Nicht automatisch. Ob Pflichtteilsansprüche bestehen, hängt von der jeweiligen familiären Situation ab und sollte rechtlich geprüft werden.
5. Darf der Verein mich rechtlich beraten?
Nein. Wir dürfen keine Rechtsberatung leisten. Für die rechtliche Gestaltung eines Testaments empfehlen wir die Beratung durch einen Notar oder eine Fachanwältin bzw. einen Fachanwalt für Erbrecht.
Vertrauliche Anfrage
Jede Entscheidung über den eigenen Nachlass ist sehr persönlich. Gerne beantworten wir Ihre allgemeinen Fragen zum Tierschutzverein OHZ e.V. und zu den Möglichkeiten, unseren Verein in einem Testament zu berücksichtigen.